Allgemeine Tarifbestimmungen
über Eintrittspreise und Eintrittspreisermäßigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen des Kunstbereichs und der staatlichen Museen der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns
Stand: Mai 2019
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Regulärer Eintritt
Gilt grundsätzlich für alle erwachsenen Besucher, soweit nicht in den nach stehenden Regelungen zu den Eintrittspreisvergünstigungen etwas Abweichendes geregelt wird.
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Ermäßigter Eintritt
- Besuchergruppen:
- Geschlossene Reisegesellschaften und Besuchergruppen aller Art mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmern. Die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter, Vereinsvorstand usw. (Ausweis) insgesamt gelöst und verrechnet werden.
- Teilnehmer an Betriebsausflügen gegen Vorlage einer Bescheinigung der Firma oder der Dienststelle. Die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst werden.
- Besuchergruppen unter 15 zahlenden Teilnehmern, bei denen die Kosten des Besuchs von betreuenden Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen. Die Entscheidung hierüber wird in das Ermessen der Museumsleitung gestellt.
- Studierende, Senioren sowie Schwerbehinderte:
- Studierende, soweit nicht freier Eintritt (Abschn. III. Ziffern 1c, 1d), sowie Kursteilnehmer des Goethe-lnstituts gegen Vorlage entsprechender Ausweise (z.B. deutscher oder internationaler Studentenausweis)
- Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres (gegen Personalausweis)
- Schwerbehinderte (gegen Ausweis)
- Verbände:
- 3.1 beim Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen des Kunstbereichs:
- Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.
- Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstler
- Mitglieder der Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler in ver.di Bayern
- 3.2 beim Besuch der staatlichen Museen der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns:
- Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. VBIO
- Freiwillige/Helfer/innen:
- Helfer/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie Teilnehmer/innen des Freiwilligen Ökologischen Jahres (gegen Ausweis)
- Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (gegen Ausweis)
- Inhaber/innen der Bayreischen Eherenamtskarte
- Kreis- und Stadtheimatpfleger/innen (gegen Ausweis)
- Alle Besucher an Sonntagen
beim Besuch der Dauerausstellungen, soweit sie nicht nach Nr. III freien eintritt erhalten; der ermäßigte Eintrittspreis beträgt 1,00€; eine weitere Ermäßigung nach Nr. II. wird nicht gewährt.
- Freier Eintritt
- Kinder, Jugendliche, Schüler und Studierende:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler über 18 Jahre von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gern. Art. 6 Abs. 2 BayEUG gegen Vorlage des Schülerausweises; ausgenommen Schüler von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie Sprachschüler
- Studierende der Fachrichtung Kunst, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft an Universitäten, Akademien der Bildenden Künste und sonstigen Hochschulen gegen Vorlage des Studentenausweises beim Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen des Kunstbereichs
- Studierende der Fachrichtungen Biologie, Geo- und Umweltwissenschaften, Chemie und Physik an Universitäten und sonstigen Hochschulen beim Besuch der staatlichen Museen der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns
- Lehrkräfte, Aufsichtspersonen und Begleitpersonen:
- Lehrkräfte, Jugendgruppenleiter, Führungs- und Aufsichtspersonen (gegen Ausweis) bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Schulklassen, Vorschulkindern sowie Hort- bzw. Jugendgruppen aus Mitgliedstaaten der EU und soweit sie nachweislich ein Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuches aufsuchen
- Hochschullehrkräfte beim Besuch der staatlichen Museen und
Sammlungen des Kunstbereichs im Rahmen von Lehrveranstaltun gen mit den von ihnen betreuten Studierenden der Fachrichtung Kunst, Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft an Universitäten, Akademien der Bildenden Künste und sonstigen Hochschulen und soweit sie ein Museum zur Vorbereitung einer solchen Veranstaltung aufsuchen
- Mandatsträger, Diplomaten
- Leitende Beamte/innen der diplomatischen Vertretungen bei der Bundesrepublik und deren Gäste gegen Vorlage des Diplomatenpasses
- Leiter/innen der in Bayern akkreditierten konsularischen Vertretungen und deren Gäste gegen Vorlage des konsularischen bzw. honorarkonsularischen Ausweises
- Mitglieder des Bundestags, des Bayerischen Landtags und des Bundesrats
- Kabinettsangehörige der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung
- Ordensträger (mit einer Begleitperson)
- Träger/innen des Bayerischen Verdienstordens (gegen Ordensausweis)
- Träger/innen der Bayerischen Rettungsmedaille am Band (gegen Ordensausweis)
- Träger/innen des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst (gegen Ordensausweis)
- Presse und Reiseführer
- Journalistinnen und Journalisten mit Presseausweis
- Reiseleiter oder Fremdenführer mit Berufsausweis je Reisegruppe (maximal ein Reiseleiter oder Fremdenführer pro 25 zahlenden Teilnehmern)
- Kraftfahrer gewerblicher Reiseunternehmen bei unmittelbarer Teilnahme an der Besichtigung des Objektes mit den herangeführten Besuchern
- Sonstige
- Inhaber/innen der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Inhaber der Jahreskarte des Bayerischen Nationalmuseums zum Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen, deren Zweigmuseen in Bayern, der Landesausstellungen des Hauses der Bayerischen Geschichte und des Botanischen Gartens, mit einer Begleitperson.
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